DefinitionDas Urheberrecht schützt Fotografien aller Art. In § 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) werden Lichtbildwerke als geistige Schöpfung definiert. Deshalb besitzt der Urheber oder die Urheberin die alleinigen Fotorechte. Dazu zählen auch die Rechte zur Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung. Wird das Urheberrecht von Bildern verletzt, kann der Schöpfer rechtlich gegen die widerrechtliche Nutzung vorgehen.
Quelle:www.firma.deBilder ohne Urheberrecht, lizenzfreie Bilder und CC0 LicenseAn vielen Orten im Netz finden sich so genannte lizenzfreie Fotos. Das Wort “lizenzfrei” ist allerdings tückisch, denn es suggeriert, dass der Urheber seine Rechte komplett abgetreten hat. In vielen Fällen zwingt das deutsche Recht die Bildnutzer trotzdem zu einer Kennzeichnung. Lesen Sie auch hier immer das Kleingedruckte in der Lizenzvereinbarung. Ist die Lizenzfreiheit beschränkt auf die private Nutzung? Gibt es Grenzwerte, für die der Fotograf Beschränkungen der Nutzung angibt? Bleiben Sie skeptisch und prüfen Sie gründlich, ob es sich tatsächlich um eine bedingungslose Lizenz handelt. Bilder ohne Urheberrecht sollten eine Verzichtserklärung des Schöpfers mitliefern.
Quelle:www.firma.deCreative CommonsSeit etwa 15 Jahren existiert die gemeinnützige Organisation Creative Commons, die Standard-Lizenzverträge für Künstler zur Verfügung stellt. Die Idee hinter den Verträgen ist es, schöpferisches Gemeingut und freie Inhalte zu schaffen und vordefinierte Nutzungsrechte für jeden potentiellen Nutzer einzuräumen. So können Werke, die eigentlich unter das Urheberrecht (oder analog unter copyright law of the United States of America) fallen, von möglichst vielen Menschen weltweit genutzt werden.
Quelle:www.firma.deCC0-LizenzIm Internet gibt es viele Fotografien, Grafiken und Designs, die mit dem Kürzel CC0 (Creative Commons Zero) gekennzeichnet sind. Das bedeutet, dass Sie nach US-amerikanischem Recht kein Copyright besitzen. Das rechtliche Äquivalent ist das bedingungslose Lizenzrecht für die Nutzer. Im deutschen Recht bildet das bedingungslose Nutzungsrecht eine Lizenzanalogie zur Public Domain im britischen und US-amerikanischen Gesetz. Gleichzeitig beinhaltet die CC0 eine Verzichtserklärung auf Schutzrechte des Schöpfers. Den Standard-Vertrag von Creative Commons finden Sie hier.
Quelle:www.firma.deCopyrightSchon im alten WR-Forum hatten wir uns darauf geeinigt, dass Copyright
auf die Grafik zu schreiben. Bitte tut dies hier ebenfalls, um etwaige strafrechtliche Probleme zu vermeiden, egal, was der Urheber dazu sagt!
Dies ist erstmal das Wichtigste.
Wird vervollständigt, wenn Bedarf besteht.